
BAG: Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage für Schwangere
Eine schwangere Arbeitnehmerin, die erst nach Ablauf der Frist für eine Kündigungsschutzklage von ihrer Schwangerschaft erfährt, darf auch noch später gegen ihre Kündigung vorgehen. Das BAG hielt hierbei die ärztliche Feststellung für entscheidend.