BAG-Urteil: Überstundenregelung diskriminiert Teilzeitbeschäftigte
Eine tarifliche Regelung, die für Überstundenzuschläge das Überschreiten der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, diskriminiert Teilzeitbeschäftigte. Das hat das BAG entschieden und einer Pflegekraft zudem eine Entschädigung wegen mittelbarer Geschlechtsdiskriminierung zugesprochen.