
BAG-Urteil: Virtuelle Aktienoptionen bei Karenzentschädigung einbeziehen?
Bei der Berechnung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot müssen auch virtuelle Aktienoptionen einbezogen werden. Allerdings nur, soweit die Optionsrechte noch im Arbeitsverhältnis ausgeübt wurden, entschied das BAG.