Beschluss: Streit um Abwerbung von Mitarbeitenden
Ein Brandschutzunternehmen wollte einem Mitbewerber per einstweiliger Verfügung untersagen lassen, Mitarbeitende abzuwerben - jedoch ohne Erfolg. Das Landgericht Koblenz verneinte einen Unterlassungsanspruch ebenso wie die Dringlichkeit.