BFH-Kommentierung: Trotz DSGVO: Finanzamt kann Mietverträge von Vermietern anfordern
Fordert das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung von Vermietern Mietverträge an, ist keine Zustimmung des Mieters erforderlich.
Fordert das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung von Vermietern Mietverträge an, ist keine Zustimmung des Mieters erforderlich.