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BFH Pressemitteilung: Keine Zweifel an Höhe der Säumniszuschläge für die Zeit ab März 2022

Der BFH hat entschieden, dass aufgrund des deutlichen und nachhaltigen Anstiegs der Marktzinsen, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist, jedenfalls seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge bestehen.