BFH: Vorlage von Mietverträgen und Nebenkostenrechnungen
Trotz Belegvorhaltepflicht fordern Finanzämter oftmals Unterlagen z. B. Mietverträge im Veranlagungsverfahren an. Allein mit Hinweis auf die DSGVO kann eine solche Vorlage nicht wirksam verweigert werden.