BGH-Beschluss: BGH zum Streitwert der Anfechtung eines Abrechnungsbeschlusses
Der Streitwert für die Anfechtung eines Abrechnungsbeschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Ziel der Ungültigkeitserklärung bemisst sich nach dem Nennbetrag der Jahresabrechnung.