BGH: Gedenkstein darf im WEG-Ziergarten stehen
Eine bauliche Veränderung gestaltet die Wohnanlage nicht grundlegend um, wenn sie den Vorgaben der Gemeinschaftsordnung für die Nutzung und Gestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums vereinbar ist. In einem Ziergarten ist daher ein Gedenkstein zulässig.