BMF: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
Die Finanzverwaltung hat die Vervielfältiger für den Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Stichtage ab 1.1.2025 nach § 14 BewG bekannt gegeben.