Bundesregierung gleicht Mehrbedarfe im Kernhaushalt 2024 sowie im Klima- und Transformationsfonds aus
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2024 und den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024) beschlossen. Mit diesem Nachtrag werden die sich im Haushaltvollzug ergebenden Mehrbedarfe im Kernhaushalt sowie im Klima- und Transformationsfonds (KTF) abgebildet.