Bundestag: Steuerfortentwicklungsgesetz
Der Finanzausschuss im Bundestag hat am 18.12.2024 für eine Beschlussempfehlung zum Steuerfortentwicklungsgesetz gestimmt, in der nur noch die Steuerentlastungen bei den Einkommensteuertarifen 2025 und 2026 und die Kindergelderhöhungen enthalten sind. Die Änderungen sollen nun von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.