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Haufe

Bundesverwaltungsgericht: Verfassungsfeindliche Aktivitäten stehen juristischem Vorbereitungsdienst entgegen

Auch Bewerber für einen juristischen Vorbereitungsdienst, der nicht im Beamtenverhältnis erfolgt, müssen Mindestanforderungen an die Verfassungstreue erfüllen. Ein Bewerber, der Mitglied einer rechtsextremen Partei ist und sich aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt, darf abgelehnt werden.