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Haufe

BVerfG: Übergewinne von Stromerzeugern durften ageschöpft werden

Das BVerG hat entschieden, dass die Umverteilung der "Überschusserlöse" von bestimmten Stromerzeugern zugunsten der privaten und gewerblichen Stromverbraucher als Reaktion auf eine nach Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 entstandene Ausnahmesituation auf dem Strommarkt nicht verfassungswidrig war.