
Datenschutz in der Kanzlei: Oberster Bremer Datenschützer bekräftigt Pflicht zur E-Mail-Verschlüsselung
In vielen Anwaltskanzleien wird die Kommunikation mit der Mandantschaft noch immer mittels unverschlüsselter E-Mails durchgeführt. Diese Praxis verstößt jedoch gegen die DSGVO, insbesondere Art. 32.