
FG Baden-Württemberg: Teilzeitbeschäftigung und Nichtrückkehrtage nach dem DBA Schweiz
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein in Teilzeit tätiger Arbeitnehmer, der nur an einzelnen Tagen in der Schweiz arbeitet, nicht als Grenzgänger im Sinne des DBA-Schweiz gilt.