Jahreswechsel: Midijob: Neue Formeln ab 1. Januar 2025
Die untere Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt zum 1. Januar 2025 von monatlich 538,01 Euro auf 556,01 Euro. Zeitgleich verändert sich auch der Faktor F, da sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung und der Beitrag zur Pflegeversicherung zum Jahreswechsel erhöhen. Was bei der Berechnung der Beiträge im Übergangsbereich zu beachten ist.