Minijobs: Minijob: Umlage U2 im Jahr 2025
Minijobberinnen haben bei einem Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts. Dem Arbeitgeber werden diese Kosten im Umlageverfahren erstattet. Der dafür relevante Umlagesatz U2 ändert sich zum 1. Januar 2025.