
Niedersächsisches FG: Aufwendungen für die Ablösung eines Zinsswaps
Das Niedersächsische FG entschied zu der Frage, ob die Zahlungen für die Ablösung eines sog. "Zinsswaps" als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.
Das Niedersächsische FG entschied zu der Frage, ob die Zahlungen für die Ablösung eines sog. "Zinsswaps" als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.