OLG Zweibrücken: Maklerkunde muss Vorkenntnis unverzüglich offenlegen
Kann dem Kunden die Berufung auf Vorkenntnis verwehrt sein, wenn er diese bei Kontaktaufnahme mit dem Makler nicht sogleich offenbart? Das ist in der Rechtsprechung umstritten. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken sieht es so.