Pflichtverletzung: Bei Verdachtskündigungen sind zusätzliche Anforderungen zu beachten
Eine Verdachtskündigung wegen mutmaßlichem Drogenkonsum hielt das LAG Niedersachsen kürzlich für rechtmäßig. Grundsätzlich sind die Anforderungen für eine Verdachtskündigung jedoch höher als die für eine reguläre Kündigung.