Selbstbestimmungsgesetz: Umgang mit Geschlechts- und Namensänderungen am Arbeitsplatz
Das neue Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher ändern zu lassen. Das hat auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht und Personalabteilungen.