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Haufe

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Dopingkontrolleure sind keine freien Mitarbeiter

Die sozialversicherungsrechtliche Fehlbeurteilung von fast 100 Auftragnehmern kommt einen Arbeitgeber teuer zu stehen. Denn die von ihm eingesetzten Dopingkontrolleure sind keine freien Mitarbeiter, sondern abhängig Beschäftigte. Das LSG Baden-Württemberg bestätigte, dass die Nachforderung der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von knapp 160.000 Euro berechtigt ist.