Steueraufschub: Steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz ist ab 2024 die steuerliche Förderung der Beteiligung von Beschäftigten an den Unternehmen ausgeweitet worden. Die Bedingungen für Steuerfreiheit und Steueraufschub sind damit verbessert worden. Ergänzend wurden die Bedingungen durch das Jahressteuergesetz 2024 ausgeweitet.