
Stop-the-Clock: EU verschiebt Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten für Unternehmen
Das Europäische Parlament hat am 3. April 2025 über ein späteres Inkrafttreten der neuen EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung abgestimmt. Der "Stop-the-Clock"-Vorschlag wurde angenommen. Unternehmen erhalten damit mehr Zeit zur Vorbereitung auf die Pflichten.