Urteil: Unwirksame Versetzung aus dem Homeoffice
Die Versetzung eines Arbeitnehmers an einen 500 km weit entfernten Standort, verbunden mit dem Widerruf, im Homeoffice zu arbeiten, hielt das LAG Köln für unwirksam.
Die Versetzung eines Arbeitnehmers an einen 500 km weit entfernten Standort, verbunden mit dem Widerruf, im Homeoffice zu arbeiten, hielt das LAG Köln für unwirksam.