
Verwaltungsgericht Wiesbaden: Wiesbadener Wasserverbrauchsteuer ist rechtmäßig
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist die Erhebung einer Wasserverbrauchsteuer in der Landeshauptstadt Wiesbaden rechtlich nicht zu beanstanden.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist die Erhebung einer Wasserverbrauchsteuer in der Landeshauptstadt Wiesbaden rechtlich nicht zu beanstanden.