Zwangsarbeits-VO: Die Verordnung über das Verbot von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden
Ab Ende 2027 gilt für alle Wirtschaftsakteure (größenunabhängig) das Verbot, in Zwangsarbeit hergestellte Produkte einzuführen bzw. zu vertreiben. Die Einhaltung wird behördlich überwacht. Bei Aufdeckung von Verstößen muss das betreffende Produkt vom Markt genommen werden, und es drohen Geldstrafen.